Wie oft muss man Erste Hilfe auffrischen? Alles zur Wiederholung
Erste Hilfe zu leisten ist eine Fähigkeit, die im Ernstfall Leben rettet – aber nur dann, wenn sie auch wirklich sitzt. Das Problem: Wissen verblasst. Handgriffe, die man einmal gelernt hat, werden unsicher, wenn man sie jahrelang nicht übt. Genau deshalb ist die regelmäßige Auffrischung von Erste-Hilfe-Kenntnissen keine optionale Kür, sondern aus gutem Grund vorgeschrieben.
Was die DGUV vorschreibt
Für betriebliche Ersthelfer gilt in Deutschland eine klare Regelung. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) legt in ihrer Vorschrift DGUV V 1 fest, dass Ersthelfer im Betrieb alle zwei Jahre eine Wiederholungsschulung absolvieren müssen. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob der Ersthelfer im Laufe dieser zwei Jahre tatsächlich Erste Hilfe geleistet hat oder nicht.
Der Grund ist nachvollziehbar: Reanimationsmaßnahmen, Lagerungstechniken oder der Umgang mit einem Defibrillator sind motorische Fähigkeiten. Ohne regelmäßige Wiederholung sinkt die Handlungssicherheit – gerade in Stresssituationen, wo man automatisch funktionieren muss.
Wie lange dauert eine Auffrischungsschulung?
Eine Wiederholungsschulung für betriebliche Ersthelfer umfasst in der Regel 9 Unterrichtseinheiten – also etwa einen halben Tag. Das ist deutlich kürzer als der ursprüngliche Erste-Hilfe-Kurs mit 16 Unterrichtseinheiten, weil Grundlagen nicht von null aufgebaut werden müssen, sondern reaktiviert und vertieft werden.
Für Führerscheinbewerber und andere Privatpersonen gelten andere Ausgangsbedingungen: Hier wird der allgemeine Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten absolviert, der je nach Verwendungszweck ebenfalls nach einigen Jahren erneuert werden sollte.
Was in der Wiederholungsschulung behandelt wird
Eine gute Auffrischungsschulung ist keine bloße Wiederholung der Theorie. Sie setzt auf praktisches Üben und berücksichtigt aktuelle Leitlinien. Inhalte sind unter anderem:
- Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) – die korrekte Technik, Rhythmus und Tiefe der Thoraxkompression
- Stabile Seitenlage – wann sie angewendet wird und wie sie korrekt ausgeführt wird
- Umgang mit dem AED (automatisierter externer Defibrillator) – Handhabung und Zusammenspiel mit der HLW
- Wundversorgung und Verbandtechniken
- Schock-Erkennung und erste Maßnahmen
- Verhalten bei Bewusstlosigkeit, Atemnot und Krampfanfällen
Besonders die Reanimationsleitlinien werden in regelmäßigen Abständen vom European Resuscitation Council (ERC) überarbeitet. Wer seinen Kurs vor etlichen Jahren gemacht hat, kennt möglicherweise eine ältere Vorgehensweise – ein weiterer guter Grund, nicht zu lange mit der Auffrischung zu warten.
Für Pflegeeinrichtungen und Fahrschulen gelten besondere Anforderungen
In Betrieben mit erhöhtem Unfallrisiko – dazu gehören etwa Pflegeeinrichtungen, Produktionsstätten oder Fahrschulen – ist die Verfügbarkeit ausgebildeter Ersthelfer gesetzlich geregelt. Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Betriebsgröße:
- Bis 20 Mitarbeiter: mindestens ein Ersthelfer
- In Verwaltungs- und Handelsbetrieben ab 21 Mitarbeiter: 5 % der Belegschaft
- In sonstigen Betrieben ab 21 Mitarbeiter: 10 % der Belegschaft
Fällt ein Ersthelfer weg – weil die Schulung abgelaufen ist, er das Unternehmen verlassen hat oder krank ist – kann das schnell zur Lücke in der Pflichtbesetzung werden. Für Betriebe bedeutet das: Ersthelfer-Qualifikationen aktiv im Blick zu behalten ist keine bürokratische Spielerei, sondern Teil der Arbeitssicherheit.
Was passiert, wenn die Auffrischung versäumt wird?
Wird die Zweijahresfrist überschritten, erlischt formal die Qualifikation als betrieblicher Ersthelfer. Der Mitarbeiter muss dann – je nach Regelung des Unfallversicherungsträgers – entweder eine erneute vollständige Ausbildung absolvieren oder unter bestimmten Bedingungen einen verlängerten Auffrischungskurs belegen.
Aus haftungsrechtlicher Sicht ist das für Arbeitgeber relevant: Wer als Unternehmen keine ausreichend qualifizierten Ersthelfer nachweisen kann, läuft im Ernstfall in eine schwierige Situation.
Kosten trägt der Arbeitgeber
Sowohl die Erstausbildung als auch die Wiederholungsschulungen für betriebliche Ersthelfer werden vom Arbeitgeber finanziert. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Mitarbeiter, die bereit sind, diese Funktion zu übernehmen, sollten also nicht mit Kosten belastet werden – weder für den Kurs noch für die Arbeitszeit, die sie dafür aufwenden.
Fazit: Alle zwei Jahre, keine Ausnahme
Die Empfehlung ist eindeutig: Alle zwei Jahre steht für betriebliche Ersthelfer die Wiederholungsschulung an. Wer nicht im Betrieb als Ersthelfer eingesetzt ist, aber trotzdem sichergehen möchte, handelt klug, wenn er seinen Kurs ebenfalls in ähnlichem Rhythmus aufzufrischen. Erste Hilfe ist eine Fähigkeit, die man hoffentlich selten braucht – aber wenn, dann sofort und sicher beherrschen muss.
Ein Kurs, ein halber Tag, alle zwei Jahre. Angesichts dessen, was auf dem Spiel steht, ist das eine sehr überschaubare Investition.